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Orte des Verbrechens - Künstlerische Praxis kollektiv gedacht.

Im Text geht es um das Spannungsverhältnis der Kreativität als kollektiver Widerspruch. Etter warnt Kreativität als Funktion zu begreifen und befürchtet eine grenzziehende Entwicklung hin zum Kapital die Kreativtechniken im Schick sedimentieren. Etter benutzt daher den Begriff der künstlerischen Praxis, den Etter als einen Ort des Verbrechens bezeichnet, welcher gewohnte subjektive Abläufe und Herangehensweisen permanent unterbricht und zu Regelbrüchen, Verstöße und Umgestaltungen im Denken führt. Um daraus in einen Handlungsraum zu kommen, schlägt Etter vor sowohl das Wissen, wie auch das Nichtwissen, produktiv zu machen. Es geht folglich nicht um eine Homogenisierung des Inhaltes, sondern um dessen Differenzierung. Subjektive Herangehensweisen und Fertigkeiten sind dabei zentral. Im Kollektiv artikulieren sie sich als mannigfache Zugänge, die in einer künstlerischen Praxis diskutabel werden. In einer Next Art Education sieht Etter ein grosses Potential für kollektive künstlerische Praxen, sofern diese nicht anwendungsorientiert, sondern auf ein Ver-Brechen der Kompetenzen und Aushandeln des Inhaltes hinzielen.
Closed Print
München, 2015
http://p3.snf.ch/publication-a1fb6e6c-82c9-4338-ac3e-a8d9c211a8d8