Zurück zur Suche

Revolving Histories (#bangbang-0789)

Nudeland
(2017)

https://www.ritualtheater.ch
Zollinger, Thomas Schär, Elisabeth (Performer)
Merz, Maria Regula (Performer)
Voser, Peter (Performer)
Dikov, Sascha (Performer)
Schlatter, Bruno (Performer)
Zwei Polizisten (Performer)
Von Zark, Aeon (Camera)

Anordnung performativer Handlungen mit 6 Kunstnackten auf dem Gebiet der anarchistischen Monarchie Noseland, einer Mikronation mit eigener Verfassung, Fahne und einer Fläche von 21 Aren, errichtet von König Bruno dem Ersten und Letzten. Jede/r Teilnehmende erarbeitet eine auf den Ort bezogene, signifikante und leicht wiederholbare eigene Handlung. Die individuellen Handlungen sollen autonom funktionieren. In einem zweiten Schritt werden sie räumlich angeordnet, aufeinander abgestimmt und ritualisiert.

Die Performance am Sonntag 20. August 2017 wurde aufgrund einer polizeilichen Anzeige durch eine Privatperson, die in 250 Meter Entfernung wohnt, von zwei Polizisten abgebrochen. Sie stellten jeder nackten Person eine Ordnungsbusse 100 CHF aus, wegen Verstoss gegen Art. 20 PolG des Bezirks: "Wer in der Öffentlichkeit wegen ungebührlichem Verhalten oder Betteln Ärgernis erregt, wird bestraft." Zwei Frauen und Thomas Zollinger erhoben Einsprache.
Additional
Nudeland ist als Performance nicht sonderlich geglückt. Die wenigen Nackten wirkten verloren auf der grossen Wiese. Videoschnitt Thomas Zollinger. Das Projekt ist darum von Bedeutung, weil die beschwerdeführenden Nackten von der Busse freigesprochen wurden und sie ein für Nacktkunst wegweisendes Urteil erreichten. In der Argumentation von Thomas Zollinger (11.04.2018) wird das massgebliche regionale Polizeireglement mit dem Nacktwandererurteil des Bundesgerichts vom 17.11.2011 verglichen und überraschende Erkenntnisse gewonnen. Mit dem Gerichtsentscheid vom 11. Januar 2019 befand das Gericht, es läge im Polizeireglement eine "Kumulation unbestimmter Rechtsbegriffe" wie "Öffentlichkeit, "ungebührlich" und "Ärgernis" vor. Das reiche nicht aus, um eine Busse auszusprechen. Es fehle ein "objektives Tatbestandsmerkmal". Ein Straftatbestand müsse explizit im Gesetz benannt werden. Mit der Gerichtsverhandlung bekam Nudeland unvorhergesehen viel Aufmerksamkeit in Aargauer und auch Zürcher Medien.

place: Schöftland
Dokumentationstyp: Dokumentation einer Performance/Aktion / Documentation of a performance/action

Alternative
pdf Beschwerde pdf Gerichtsurteil und Begründung
Medium

Video 16:9
Dauer: 06:06